Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 2. August 2026.
Jedoch:
a)
Die Kapitel I und II gelten ab dem 2. Februar 2025;
b)
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Quelle: gesetze-im-internet.de/ai-act/__113.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).