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Jurafuchs

§ 316

AKTG
Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag
Stand 2026-02-09
§§ 312 bis 315 gelten nicht, wenn zwischen der abhängigen Gesellschaft und dem herrschenden Unternehmen ein Gewinnabführungsvertrag besteht.

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