Die §§ 399 bis 407 gelten sinngemäß für die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Soweit sie Vorstandsmitglieder betreffen, gelten sie bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien für die persönlich haftenden Gesellschafter.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/aktg/__408.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).