Art. 86Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen sowie früheren Beamten und Beamtinnen mit VersorgungsbezügenLädt …
Art. 130Beamte und Beamtinnen bei den Justizvollzugsanstalten und den weiteren speziellen HafteinrichtungenLädt …
Art. 138Übernahme von Kirchenbeamten und Kirchenbeamtinnen in ein Beamtenverhältnis im Sinn des Bayerischen BeamtengesetzesLädt …
Art. 146Übergangsregelung zu Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit und auf ProbeLädt …