1. Abschnitt Die Grundlagen des Bayerischen Staates
2. Abschnitt Der Landtag
3. Abschnitt Der Senat1)Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Abschaffung des Bayerischen Senates vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 42) zum 1. Januar 2000 treten die Art. 34 bis 42 außer Kraft. Folgeänderungen ergeben sich für Art. 68 Abs. 3 Satz 2, Art. 71, 111a Abs. 2 Satz 3 und Art. 179.
Art. 34–42 (aufgehoben)
4. Abschnitt Die Staatsregierung
5. Abschnitt Der Verfassungsgerichtshof
6. Abschnitt Die Gesetzgebung
7. Abschnitt Die Verwaltung
8. Abschnitt Die Rechtspflege
9. Abschnitt Die Beamten