Jede Person hat das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die Verfassung und die ihr entsprechenden Gesetze verstößt.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/bb-verf/__10.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).