Gemeinden und Gemeindeverbände können Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung erheben, dass ein Gesetz des Landes ihr Recht auf Selbstverwaltung nach dieser Verfassung verletzt.
5. Abschnitt:
Das Finanzwesen
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Quelle: gesetze-im-internet.de/bb-verf/__100.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).