Die Landesfarben sind rot und weiß. Das Landeswappen ist der rote märkische Adler auf weißem Feld.
2. Hauptteil:
Grundrechte und Staatsziele
1. Abschnitt:
Geltung und Rechtsschutz
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Quelle: gesetze-im-internet.de/bb-verf/__4.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).