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Jurafuchs

Art. 4

BB-VERF
Landesfarben und -wappen
Die Landesfarben sind rot und weiß. Das Landeswappen ist der rote märkische Adler auf weißem Feld. 2. Hauptteil: Grundrechte und Staatsziele 1. Abschnitt: Geltung und Rechtsschutz

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