(1) Der Sonntag und die gesetzlichen Feiertage sind als Tage der Arbeitsruhe geschützt.
(2) Der 1. Mai ist gesetzlicher Feiertag.
Meine Notizen
Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/be-verf/__35.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).