Auf die Artikel 14, 26 und 27 darf sich nicht berufen, wer die Grundrechte angreift oder gefährdet, insbesondere wer nationalsozialistische oder andere totalitäre oder kriegerische Ziele verfolgt.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/be-verf/__37.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).