Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/be-verf/__7.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).