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Jurafuchs

§ 1297

BGB
Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens
Stand 2026-04-13
(1) Aus einem Verlöbnis kann kein Antrag auf Eingehung der Ehe gestellt werden. (2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.

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