Jurafuchs

§ 1

BUrlG
Urlaubsanspruch
Stand 2020-10-06
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Meine Notizen

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Prüfungsschema: Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG)
  1. Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs
    1. Anwendbarkeit des Bundesurlaubsgesetzes (§ 2 BUrlG)
    2. Ablauf der Wartezeit (§ 4 BUrlG)
    3. Erholungsurlaub, alleiniger Grund für den Arbeitsausfall
  2. Dauer des Erholungsurlaubs
    1. Gesetzlicher Mindesturlaub gemäß § 3 BUrlG
    2. Gesetzlicher Zusatzurlaub für bestimmte Gruppen (§ 208 SGB IX, § 19 JArbSchG)
    3. Vertraglicher Mehrurlaub aus Betriebsvereinbarungen, Tarif- oder Arbeitsvertrag
  3. Erfüllung des Urlaubsanspruchs
  4. Kein Erlöschen des Urlaubsanspruchs
    1. Befristung auf das Kalenderjahr (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG)
    2. Übertragung auf das Folgejahr (§ 7 Abs. 3 S. 2-4 BUrlG)
    3. Ausnahmsweise Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG)
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