(1)
Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2)
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Meine Notizen
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Diese Norm interaktiv erleben
5 interaktive Fälle zu § 3 BUrlG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.