Die Besetzung der Lehrstühle der theologischen Fakultäten geschieht unbeschadet der in Artikel 8 genannten Verträge und unbeschadet abweichender Übung im Benehmen mit der Kirche.
Meine Notizen
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Quelle: gesetze-im-internet.de/bw-verf/__10.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).