Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die ihre Unabhängigkeit sichert. Sie haben innerhalb des Landes das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Näheres bestimmt ein Gesetz.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/bw-verf/__40.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).