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Jurafuchs

Art. 112

BY-VERF
Zweiter Hauptteil Grundrechte und Grundpflichten
(1) Das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis ist unverletzlich. (2) Beschränkungen des Rundfunkempfanges sowie des Bezuges von Druck-Erzeugnissen sind unzulässig.

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