1Die öffentlichen Volksschulen sind gemeinsame Schulen für alle volksschulpflichtigen Kinder. 2In ihnen werden die Schüler nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen. 3Das Nähere bestimmt das Volksschulgesetz.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/by-verf/__135.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).