(1) 1Bayern ist ein Volksstaat. 2Träger der Staatsgewalt ist das Volk.
(2) 1Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmung kund. 2Mehrheit entscheidet.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/by-verf/__2.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).