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Jurafuchs

Art. 2

BY-VERF
1. Abschnitt Die Grundlagen des Bayerischen Staates
(1) 1Bayern ist ein Volksstaat. 2Träger der Staatsgewalt ist das Volk. (2) 1Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmung kund. 2Mehrheit entscheidet.

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