Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

Art. 25a

BY-VERF
2. Abschnitt Der Landtag
1Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Freistaates Bayern fallen, kann der Landtag eine Enquete-Kommission einsetzen. 2Auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder ist er dazu verpflichtet. 3Der Antrag muß den Auftrag der Kommission bezeichnen. 4Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Landtags.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/by-verf/__25a.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).