Der Landtag ist berechtigt, den Ministerpräsidenten, jeden Staatsminister und Staatssekretär vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anzuklagen, daß sie vorsätzlich die Verfassung oder ein Gesetz verletzt haben.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/by-verf/__59.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).