Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über Beschwerden wegen Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte durch eine Behörde (Art. 48 Abs. 3, Art. 120).
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Quelle: gesetze-im-internet.de/by-verf/__66.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).