1Die Beamten sind Diener des ganzen Volkes, nicht einer einzelnen Partei. 2Der Beamte hat sich jederzeit zum demokratisch-konstitutionellen Staat zu bekennen und zu ihm innerhalb und außerhalb des Dienstes zu stehen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/by-verf/__96.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).