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Jurafuchs

Art. 96

BY-VERF
9. Abschnitt Die Beamten
1Die Beamten sind Diener des ganzen Volkes, nicht einer einzelnen Partei. 2Der Beamte hat sich jederzeit zum demokratisch-konstitutionellen Staat zu bekennen und zu ihm innerhalb und außerhalb des Dienstes zu stehen.

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