Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

Art. 44

CISG
Entschuldigung für unterlassene Anzeige
Ungeachtet des Artikels 39 Absatz 1 und des Artikels 43 Absatz l kann der Käufer den Preis nach Artikel 50 herabsetzen oder Schadenersatz, außer für entgangenen Gewinn, verlangen, wenn er eine vernünftige Entschuldigung dafur hat, daß er die erforderliche Anzeige unterlassen hat. Abschnitt III Rechtsbehelfe des Käufers wegen Vertragsverletzung durch den Verkäufer

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