Der Käufer ist nach Maßgabe des Vertrages und dieses Übereinkommens verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen und die Ware abzunehmen.
Abschnitt I Zahlung des Kaufpreises
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Quelle: gesetze-im-internet.de/cisg/__53.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).