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Jurafuchs

Art. 70

CISG
Wesentliche Vertragsverletzung und Gefahrübergang
Hat der Verkäufer eine wesentliche Vertragsverletzung begangen, so berühren die Artikel 67, 68 und 69 nicht die dem Käufer wegen einer solchen Verletzung zustehenden Rechtsbehelfe. Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen über die Pflichten des Verkäufers und des Käufers Abschnitt I Morweggenommene Vertragsverletzung und Verträge über aufeinander folgende Lieferungen

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