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Jurafuchs

Art. 80

CISG
Verursachung der Nichterfüllung durch die andere Partei
Eine Partei kann sich auf die Nichterfüllung von Pflichten durch die andere Partei nicht berufen, soweit diese Nichterfüllung durch ihre Handlung oder Unterlassung verursacht wurde. Abschnitt V Wirkungen der Aufhebung

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