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Jurafuchs

Art. 95

CISG
Erklärung zum Ausschluß der Anwendung des Artikel 1 I b)
Jeder Staat kann bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde erklären, daß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b für ihn nicht verbindlich ist.

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