Soweit angemessen und erforderlich, kann die Kommission die europäischen Normungsgremien beauftragen, die Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen durch die Entwicklung geeigneter Normen zu erleichtern.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/dma/__48.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).