Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 43

EGBGB
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
Art 229
Stand 2026-03-02
Wenn die zum Tode führende Verletzung nach dem 22. Juli 2017 eingetreten ist, sind die durch das Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2421) geänderten Vorschriften in folgenden Gesetzen anzuwenden: 1.Bürgerliches Gesetzbuch,2.Arzneimittelgesetz,3.Gentechnikgesetz,4.Produkthaftungsgesetz,5.Umwelthaftungsgesetz,6.Atomgesetz,7.Straßenverkehrsgesetz und8.Haftpflichtgesetz.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/egbgb/__43.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).