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Jurafuchs

§ 223

FAMFG
Antragserfordernis für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
Stand 2026-03-31
Über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes entscheidet das Gericht nur auf Antrag.

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