Im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz bestimmt sich die Gebühr nach dem Gesamtwert der von dem Umsetzungsverfahren erfassten Ansprüche.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/gkg/__59a.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).