Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben das Recht auf eine selbständige Gemeindeverfassung und innerhalb der Schranken der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/hb-verf/__144.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).