Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

Art. 22

HB-VERF
(1) Mann und Frau haben in der Ehe die gleichen bürgerlichen Rechte und Pflichten. (2) Die häusliche Arbeit und die Kindererziehung werden der Erwerbstätigkeit gleichgesetzt.

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