Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

Art. 36a

HB-VERF
Der Staat pflegt und fördert den Sport.
3. AbschnittArbeit und Wirtschaft

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/hb-verf/__36a.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).