(1) Selbständige Klein- und Mittelbetriebe in Landwirtschaft, Industrie, Handwerk, Handel und Schifffahrt sind durch Gesetzgebung und Verwaltung zu schützen und zu fördern.
(2) Genossenschaften aller Art und gemeinnützige Unternehmen sind als Form der Gemeinwirtschaft zu fördern.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/hb-verf/__40.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).