Arbeitnehmer und Unternehmer haben die Freiheit, sich zu vereinigen, um die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gestalten. Niemand darf gehindert oder gezwungen werden, Mitglied einer solchen Vereinigung zu werden.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/hb-verf/__48.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).