(1) Bei gleicher Arbeit haben Jugendliche und Frauen Anspruch auf den gleichen Lohn, wie ihn die Männer erhalten.
(2) Der Frau steht bei gleicher Eignung ein gleichwertiger Arbeitsplatz zu.
Meine Notizen
Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/hb-verf/__53.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).