Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

Art. 112

HE-VERF
Der Ministerpräsident kann jeden Minister mit Zustimmung des Landtags abberufen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/he-verf/__112.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).