Die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte als Leiter der Gemeinden oder Gemeindeverbände werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/he-verf/__138.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).