(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.
(2) Versammlungen unter freiem Himmel können durch Gesetz anmeldepflichtig gemacht werden.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/he-verf/__14.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).