Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker- und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschem Recht bleibt unberührt.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/he-verf/__159.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).