Der Achtstundentag ist die gesetzliche Regel. Sonntag und gesetzliche Feiertage sind arbeitsfrei. Ausnahmen können durch Gesetz oder Gesamtvereinbarung zugelassen werden, wenn sie der Allgemeinheit dienen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/he-verf/__31.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).