Hessen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und als solcher Teil der Europäischen Union. Hessen bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert.
Weitere Fassungen dieser Norm
Artikel 64 Verf HE, vom 01.12.1946, gültig ab 01.01.2004 bis 21.12.2018
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Quelle: gesetze-im-internet.de/he-verf/__64.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).