Die Regeln des Völkerrechts sind bindende Bestandteile des Landesrechts, ohne daß es ihrer ausdrücklichen Umformung in Landesrecht bedarf. Kein Gesetz ist gültig, das mit solchen Regeln oder mit einem Staatsvertrag in Widerspruch steht.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/he-verf/__67.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).