(1) Hessen bekennt sich zu Frieden, Freiheit und Völkerverständigung. Der Krieg ist geächtet.
(2) Jede Handlung, die mit der Absicht vorgenommen wird, einen Krieg vorzubereiten, ist verfassungswidrig.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/he-verf/__69.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).