Der Landtag faßt seine Beschlüsse mit der Mehrheit der auf "Ja" oder "Nein" lautenden Stimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung des gestellten Antrags.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/he-verf/__88.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).