Wer im Dienste der Freien und Hansestadt Hamburg steht, dient der Gesamtheit und hat seine Aufgabe unparteiisch und ohne Rücksicht auf die Person nur nach sachlichen Gesichtspunkten wahrzunehmen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/hh-verf/__58.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).