1Der Senat hat der Bürgerschaft über alle Einnahmen und Ausgaben im Laufe des nächsten Rechnungsjahres zur Erteilung der Entlastung Rechnung zu legen. 2Der Haushaltsrechnung ist eine Übersicht über das Vermögen und die Schulden der Freien und Hansestadt Hamburg beizufügen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/hh-verf/__70.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).