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Jurafuchs

§ 238b

INSO
Stimmrecht der Berechtigten aus gruppeninternen Drittsicherheiten
Stand 2025-12-31
Sieht der Plan Eingriffe in Rechte aus gruppeninternen Drittsicherheiten vor, richtet sich das Stimmrecht nach dem Befriedigungsbeitrag, der aus der Geltendmachung der Rechte aus der Drittsicherheit mutmaßlich zu erwarten ist.

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